Die Pflegeversicherungsreform vom 01.07.08 - Einzelheiten

PflegeMit der Reform der Pflegeversicherung: ab 1. Juli sind höhere Leistungen für Pflegebedürftige, Entlastungen für pflegende Angehörige und strengere Kontrollen der Pflegeheime verbunden.
Leistungen in der ambulanten Pflege sollen bis 2012 stufenweise angehoben werden – in der Pflegestufe 1 von 384 auf 450 Euro, Stufe 2 von 921 auf 1100 Euro und Stufe 3 von 1.432 auf 1.550 Euro.
Bei Demenz, Alzheimer oder geistiger Behinderung sollen die ambulanten Leistungen von 460 auf bis zu 2.400 Euro im Jahr steigen, auch für Menschen ohne Pflegestufe. Arbeitnehmer können sich die Angehörigenpflege bis zu sechs Monate freistellen lassen (Jobgarantie ohne Bezahlung).

Wie gestaltet sich die finanzielle Ausstattung zukünftig?

  • Die ambulanten Sachleistungsbeträge* werden bis 2012 stufenweise wie folgt angehoben:
Pflegestufe bisher € 2008 2010 2012

Stichwort:
*Pflegesachleistung
Leistungserbringer sind ambulante Pflegedienste, die mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.

**Anmerkung:
Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich in Höhe von 1.918 €/monatlich bleibt bestehen.

Stufe I 384 420 450 450
Stufe II 921 980 1.040 1.100
Stufe III** 1.432 1.470 1.510 1.550

  • Das Pflegegeld* wird bis 2012 wie folgt angehoben:
Pflegestufe bisher € 2008 2010 2012

Stichwort:
*Pflegegeld
Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn die Pflege durch selbst organisierte Personen, z.B. Angehörige, in geeigneter Weise übernommen wird.

Stichwort:
Kombinationsleistung

Der Pflegebedürftige kann sich auch für eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld entscheiden. Er bestimmt den Umfang der Inanspruchnahme des Sachleistungsbudgets durch professionelle Pflegekräfte und erhält zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld für die ergänzende Pflege durch Familienangehörige, Nachbarn oder ehrenamtlich Pflegende.

Stufe I 205 215 225 235
Stufe II 410 420 430 440
Stufe III 665 675 685 700

  • Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III in Härtefällen werden bis 2012 stufenweise wie folgt verändert:

Pflegestufe bisher € 2008 2010 2012  
Stufe III 1.432 1.470 1.510 1.550
Stufe III
Härtefall
1.688 1.750 1.825 1.918

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit