Die Pflegeversicherungsreform vom 01.07.08 in Kürze

Mit der Reform der Pflegeversicherung: ab 1. Juli sind höhere Leistungen für Pflegebedürftige, Entlastungen für pflegende Angehörige und strengere Kontrollen der Pflegeheime verbunden.
Leistungen in der ambulanten Pflege sollen bis 2012 stufenweise angehoben werden:

  • in der Pflegestufe 1 von 384 auf 450 Euro,
  • Stufe 2 von 921 auf 1100 Euro und
  • Stufe 3 von 1.432 auf 1.550 Euro.

Bei Demenz, Alzheimer oder geistiger Behinderung sollen die ambulanten Leistungen von 460 auf bis zu 2.400 Euro im Jahr steigen, auch für Menschen ohne Pflegestufe.
Arbeitnehmer können sich für die Angehörigenpflege bis zu sechs Monate freistellen lassen (Jobgarantie ohne Bezahlung).

Die Einzelheiten zur Pflegereform finden sie hier: linkverweis