Leistungen der Krankenkassen nach SGB V

Krankenversicherte haben nicht nur Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Sie können auf ärztliche Verordnung auch häusliche Krankenpflege erhalten, wenn dadurch die Krankenhausbehandlung vermieden wird oder sie zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung erforderlich ist.

Die häusliche Krankenpflege beinhaltet mehrere Bereiche:

  • Behandlungspflege z.B. Verbandswechsel, Injektionen, Medikamentengaben, Blutzuckerkontrollen
  • und als Krankenhausvermeidungspflege linkverweis umfasst sie
    • die vorgennante Behandlungspflege in Verbindung mit
    • Grundpflege (z.B. Körperpflege, Ernährung) und
    • hauswirtschaftlicher Versorgung

Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder unseren Pflegedienst, um weitere Informationen zu erhalten.

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