
Unsere Leistungen:
Häusliche Krankenpflege
Dies sind Leistungen der Krankenkasse nach SGB V. Sie beziehen sich auf
die Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten (§ 37 Abs.1 SGB V) Dazu gehören alle medizinisch notwendigen Behandlungen, etwa die Versorgung und Pflege von Wunden, die Gabe von Injektionen, das Legen und die Pflege von Dauerkathetern, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen. Die Dauer dieser Leistungen sind zeitlich begrenzt.
die Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung (§ 37 Abs.2 SGB V) Diese Leistungen können auf Dauer notwendig sein. Dazu gehören alle medizinisch notwendigen Behandlungen, etwa die Versorgung und Pflege von Wunden, die Gabe von Injektionen, das Legen und die Pflege von Dauerkathetern, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen. Körperpflege und hauswirtschaftliche Leistungen sind nicht mit abgedeckt.
Weitere Hinweise finde sie hier
Pflegesachleistungen
Dies sind Leistungen der Pflegkasse. Sie beziehen sich auf
durch Pflegekräfte
erbrachte Leistungen der Grundpflege in den Bereichen der Körperpflege, der Mobilität und der Ernährung und in der hauswirtschaftlichen Versorgung