Kosten- u. Leistungsträger
Krankenversicherte haben nicht nur Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Sie können auf ärztliche Verordnung auch häusliche Krankenpflege erhalten, wenn dadurch die Krankenhausbehandlung vermieden wird oder sie zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
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Pflegeversicherte, die eine Pflegestufe zuerkannt bekommen haben, können die erforderlichen Hilfen in verschiedener Form beanspruchen: als sogenannte Sachleistungen oder als Pflegegeld. Beide können als "Kombinationsleistung" verknüpft werden. |
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Auch wenn Ihnen keine Pflegestufe bewilligt wird, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hauspflege zu, die der Sozialhilfeträger finanziert. |
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